Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung
Was muss ich über die Kündigung einer Gebäudeversicherung wissen?
Kündigungsmöglichkeiten einer Gebäudeversicherung
Kündigung der Versicherung zum Ablauf
Spätestens 3 Monate vor Ablauf ist der Vertrag zu kündigen, sonst verlängert er sich um ein Jahr. Er kann dann erst ein Jahr später wieder mit der Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Sollten Sie nach dem 25.06.1994 einen 10-Jahresvertrag abgeschlossen haben, ist dieser erstmals zum Ablauf des fünften Jahres und danach zum Ende jedes weiteren Jahres kündbar (jeweils bis 3 Monate vorher). Hat der Versicherer einem Hypothekengläubiger eine Realrechtsbestätigung erteilt, verlangt er meist eine Zustimmung der Hypothekenbank zum Versichererwechsel. Dies ist eine reine Formsache, die aber erledigt werden muss.
Kündigung der Versicherung nach einem Schaden
Der Versicherungsvertrag kann innerhalb eines Monats fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden, wenn nach einem Schaden der Versicherungsbetrag ausgezahlt worden ist.
Tipp: Es empfiehlt sich, im Schadensfall nur zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen, da bei einer fristlosen Kündigung dem Versicherer trotzdem der volle Jahresbeitrag zusteht.
Kündigung der Versicherung nach Besitzwechsel
Der Erwerber eines Gebäudes verfügt über ein ausserordentliches Kündigungsrecht einer Wohngebäudeversicherung. Dieses kann ab dem Tag der Grundbuchumschreibung vier Wochen wahrgenommen werden. Wie nach einem Schaden, kann die Kündigung fristlos erfolgen, besser aber zum Ende des Versicherungsjahres, weil dem Versicherer der Beitrag hierfür auf jeden Fall noch zusteht.
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