Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung
Was ist die vorvertragliche Anzeigepflicht?
Es gilt eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Das bedeutet, dass bereits bei der Antragsstellung die zum Risiko gestellten Fragen wahrheitsgetreu beantwortet werden müssen. Insbesondere gehören hierzu:
- Fragen zur Bauart und näheren Umgebung des Hauses
- Nutzung des Gebäudes
- Auskünfte zu früheren Schäden
Falsche Angaben führen bei der Gebäudeversicherung zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn Sie für den Schaden ursächlich sind.
Denken Sie bitte auch daran, dass bei einer späteren Risikoänderung (z.B. wenn ein Gewerbebetrieb ins Haus einzieht), der Versicherer zu informieren ist.
Profitieren auch Sie von unserem besonderen Online-Service und lassen Sie sich online Ihre persönliche Vergleichsliste von uns berechnen.
Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.
|
|
