Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen
Ich möchte die Arbeitnehmersparzulage erhalten – was muss ich tun?
Der VL – Sparvertrag muss grundsätzlich selbst abgeschlossen werden. Nach Abschluss des Vertrages erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie beim Arbeitgeber vorlegen müssen. Die jeweilige Jahresbescheinigung des VL- Sparvertrages müssen Sie der Anlage N der Steuererklärung beifügen. Die Jahresbescheinigung über VL erhalten Sie automatisch von dem Institut, wo Sie den Sparvertrag abgeschlossen haben.
