Vermögenswirksame Leistungen
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Ich möchte die Arbeitnehmersparzulage erhalten – was muss ich tun?

Der VL – Sparvertrag muss grundsätzlich selbst abgeschlossen werden. Nach Abschluss des Vertrages erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie beim Arbeitgeber vorlegen müssen. Die jeweilige Jahresbescheinigung des VL- Sparvertrages müssen Sie der Anlage N der Steuererklärung beifügen. Die Jahresbescheinigung über VL erhalten Sie automatisch von dem Institut, wo Sie den Sparvertrag abgeschlossen haben.

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Das Formular für den Vergleichsrechner wird in Kürze hintergelegt