Unfallversicherung
Unfallversicherung
Was ist im Schadenfall zu tun?
- Es ist umgehend ein Arzt zu konsultieren.
- Der Unfall muss sofort der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden.
- Daraufhin bekommen Sie vom Versicherer eine Unfallanzeige übersandt, die Sie wahrheitsgemäß ausfüllen müssen. Selbst, wenn Sie die Umstände, die zu dem Unfall geführt haben, lieber nicht preisgeben würden.
- Dem Versicherer müssen alle geforderten sachdienlichen Informationen unverzüglich übermittelt werden. Im Schadensfall muss den ärztlichen Anordnungen Folge geleistet werden. Wenn der Arzt eine heilungsfördernde Operation verordnet, müssen Sie sich dieser unterziehen. Auch wenn Sie Angst vor einem Krankenhausaufenthalt und der Operation haben – Sie müssen alles tun, was Ihre Gesundheit schnellstmöglich wieder herstellen kann. Sonst verwirken sie den Versicherungsschutz.
- Ein Unfall mit tödlichem Ausgang muss innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. Der Versicherer darf eine Obduktion anordnen.
Profitieren auch Sie von unserem besonderen Online-Service und lassen Sie sich online Ihre persönliche Vergleichsliste von uns berechnen.
Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.
