Unfallversicherung
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Wann kann ich die Unfallversicherung kündigen?

Anlässe und Fristen

Ordentliche Kündigung

Abhängig vom Datum des Vertragsabschlusses können Sie die Versicherung mit einer ein- oder dreimonatigen Frist vor Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.

Haben Sie den Versicherungsvertrag vor dem 29. Juli 1994 unterschrieben, müssen Sie spätestens drei Monate vor gewünschtem Vertragsende kündigen. Alle Verträge, die danach unterschrieben wurden, können mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden. Geht keine Kündigung ein, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr.

Schadenfallkündigung

Nachdem über die Entschädigung (Bezahlung oder Ablehnung) entschieden wurde, können Sie innerhalb eines Monats kündigen.

TIPP:

Nach einem Schaden sollten Sie nicht mit sofortiger Wirkung kündigen, sondern erst zum Ende des Versicherungsjahres. Sonst verschenken Sie die Jahresprämie, die dem Versicherer in jedem Fall zusteht.

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Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.

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