Unfallversicherung
Unfallversicherung
Bei welchen Schäden greift die Unfallversicherung?
Was ein Unfall ist, ist in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (in aktuellster Form die AUB 94) genau festgelegt:
"Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
Im Klartext heißt das:
Die Gesundheitsschädigung muss plötzlich geschehen. Umweltverschmutzung und damit einhergehende Gesundheitsschäden fallen somit nicht unter die Kategorie „Unfall“.
Hinter dem „von außen auf den Körper wirkenden Ereignis“ verbirgt sich ein Schlag, Stoß oder Fall. Auch Verletzungen, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule entstehen, wie gezerrte oder gerissene Bänder, Muskeln, Sehnen oder verrenkte Gelenke, fallen unter die Kategorie „Unfall“. Nicht dazu gehört allerdings der Bandscheibenvorfall. Auch innere Verletzungen durch Verschlucken sind (bei Personen über 14 Jahren) nicht mitversichert.
Dass die Gesundheitsschädigung sich unfreiwillig und unerwartet ereignen muss, bedeutet, dass auch Selbstmord oder Selbstverstümmelung nicht unter den Versicherungsschutz fallen.
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