Riesterrentenversicherung
Riesterrentenversicherung
Wer hat Anspruch auf Riester Rente:
Einen Vertrag zur privaten Altersvorsorge kann grundsätzlich jeder abschließen. Einen Anspruch auf staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge haben
- in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
- Beamte
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit beamtenähnlicher Zusatzversorgung (VBL)
- Berufs- und Zeitsoldaten
- Auszubildende
- nicht Erwerbstätige in der dreijährigen Kindererziehungszeit
- Wehr- und Zivildienstleistende
- pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonen, Kurierfahrer)
- geringfügig Beschäftigte (bis 400€), die auf Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
- Bezieher von Vorruhestandsgeld
- Landwirte, die in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind
- Personen, die ein freiwilliges ökologisches oder soziales Jahr absolvieren
- Bezieher von Arbeitslosengeld
- Bezieher von Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld
- Mitglieder geistlicher Genossenschaften
- behinderte Personen, die zur Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
- Seelotsen
- Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind
Auch als Ehepartner von Angehörigen dieser Personengruppen erhalten Sie die staatlichen Zulagen und Steuervorteile, wenn sie einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. Dies gilt auch für Selbstständige und Freiberufler, deren Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig sind und eine eigene Riester-Police besitzt.
Profitieren auch Sie von unserem besonderen Service und lassen Sie sich Ihr persönliches Angebot von uns ausarbeiten.
