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Was geschieht mit den einbezahlten Beiträgen im Todesfall?

Für den Fall, dass Sie als Versicherter den Beginn der Rentenzahlungen (z.B. mit 65 Jahren) nicht erleben, stellt sich die Frage, was mit den bisher eingezahlten Beiträgen passiert. Der Teil, der von der Versicherung für die Verwaltung ausgegeben wurde, wird generell nicht zurückbezahlt.

Achten Sie bei Vertragsabschluss auf eine Klausel, die „Beitragsrückgewähr“ lautet. Im schlechtesten Fall, und wenn diese Klausel nicht erfüllt ist, behält die Versicherung alle einbezahlten Sparanteile ein, und die Erben gehen leer aus. Obwohl solche Tarife in der Regel günstiger sind, muss von solchen Versicherungen grundsätzlich abgeraten werden.

In den meisten Fällen werden die Sparanteile von der Versicherung aber zurückerstattet - wenn auch meistens ohne Zinsen und Gewinnanteile. Dies wird je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich gehandhabt: Teilweise werden Ihnen (in diesem Fall Ihren Erben) nur die Beiträge zurückerstattet, bei anderen Policen bekommen Sie zusätzlich den Zinsanteil bzw. den Überschussanteil gutgeschrieben.

Profitieren auch Sie von unserem besonderen Service und lassen Sie sich Ihr persönliches Angebot von uns ausarbeiten.



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