Rentenversicherung
Rentenversicherung
Rentengarantiezeiten
Die tariflich vereinbarte Rente erhalten Sie lebenslang. Eine Rentengarantiezeit sollten Sie vereinbaren, um die Auszahlung der Rente an Ihre Verbliebenen zu sichern, sollten Sie kurz nach Rentenbeginn (also innerhalb der Garantiezeit!) versterben. Dann wird die Rente für die restliche Zeit der Garantievereinbarung an die Erben weiterbezahlt. Eine Rentengarantiezeit kann man maximal für 15 Jahre vereinbaren. Natürlich lassen sich die Versicherungsunternehmen die Rentengarantiezeit bezahlen, d.h. die gesamte Rentenleistung verringert sich mit dieser Vereinbarung. Wenn Sie Angehörige haben, sollten Sie auf eine Garantiezeit trotzdem nicht verzichten.
Es gibt auch andere Modelle, die den Erben den nicht verbrauchten Kapitalanteil inkl. eventuell anfallender Überschüsse zurückerstatten. Will man eine Private Rentenversicherung abschließen, ist es deshalb lohnend, sich die Versicherungsbedingungen der verschiedenen Anbieter genau durchzulesen.
Wichtig!
Als Absicherung der Angehörigen im Todesfall ist die Private Rentenversicherung denkbar ungeeignet und auch sonst eher erbenfeindlich. Wenn Sie Ihre Erben absichern wollen, sollten Sie Ihr Geld lieber in eine Risiko-Lebensversicherung investieren und den gesparten Rest anderweitig anlegen.
Profitieren auch Sie von unserem besonderen Service und lassen Sie sich Ihr persönliches Angebot von uns ausarbeiten.
