Rentenversicherung
Rentenversicherung
Kapitalwahlrecht: Einmalzahlung oder laufende Rente
Wenn Ihr Versicherungsvertrag Kapitalwahlrecht vorsieht, bedeutet das, dass Sie sich am Ende der Einzahlungsphase entscheiden können, ob Sie das angesparte Geld in einem Betrag als Einmalzahlung oder als laufende Rentenzahlung (dynamisch, konstant oder degressiv) erhalten möchten. Dieses Wahlrecht bieten mittlerweile alle Versicherer an.
Der Nachteil dieser mit Kapitalwahlrecht versehenen Versicherungen ist allerdings, dass diese nach den gegenwärtigen Bestimmungen der Rentenreform nicht gefördert werden dürften, da eine regelmäßige Rentenzahlung Voraussetzung für die staatliche Förderung ist. Für ältere Bürger kann auch die Verrentung eines größeren Einmalbeitrages, sowohl aus steuerlichen Gründen als auch Renditegründen, interessant sein.
Aufschub- und Abruffunktion
Diese Klausel im Versicherungsvertrag ermöglicht es Ihnen, Ihre Rente bis zu fünf Jahre früher oder später einzufordern. Die Höhe der Rentenzahlungen verringert bzw. erhöht sich dann entsprechend. Obwohl sich die Versicherungsgesellschaften diesen Zusatz bezahlen lassen, sollten Sie ihn in Anspruch nehmen, denn es kann schließlich immer vorkommen, dass man z.B. aus gesundheitlichen Gründen bereits früher auf die Rentenzahlungen angewiesen ist oder länger arbeiten möchte.
Profitieren auch Sie von unserem besonderen Service und lassen Sie sich Ihr persönliches Angebot von uns ausarbeiten.
