Rentenversicherung
Rentenversicherung
Gewinnbeteiligung- und Überschussbeteiligung
Die Überschussbeteiligung hängt von dem jeweiligen Jahresüberschuss einer Versicherungsgesellschaft ab. Der Jahresüberschuss ergibt sich aus der Bilanz des Unternehmens. Und Bilanzen können auch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen niedrig gehalten werden. Viele Anleger denken, dass Gewinn- oder auch Überschussbeteiligung bedeutet, sie würden an den übriggebliebenen eingezahlten Prämien und Erträgen von den Versicherern beteiligt. Das ist jedoch leider ein Irrtum.
Der Buchwert einer Kapitalanlage muss nach deutschem Bilanzierungsrecht keineswegs dem Marktwert entsprechen. Im Gegenteil: Aktien werden immer mit dem Anschaffungswert und nicht mit dem aktuellen Marktwert bewertet. Deswegen ist es nicht allzu schwierig, in der Bilanz keine, oder nur geringe Überschüsse auszuweisen. Die Rechnung für Sie als Anleger ist dann eher traurig: keine Überschüsse = keine Überschussbeteiligung.
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