Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Wo gilt die Rechtsschutzversicherung?
- Sie genießen weltweiten Versicherungsschutz, wenn Sie einen „modernen Rechtsschutzvertrag (ARB 94 oder jünger) abgeschlossen haben oder abschließen. Bedingung ist, dass die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt. Außerdem muss ein europäischer Gerichtsstand gewählt werden.
- Einige Versicherungen bieten seit kurzem einen weltweiten Versicherungsschutz auch dann an, wenn Sie rechtliche Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise geltend machen wollen. Lediglich der Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Versicherungsnehmer besitzt oder in dem er seinen Wohnsitz hat, ist davon ausgenommen.
- Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten
- Für Fälle des Beratungs-Rechtsschutzes im Familien- und Erbrecht muss ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt oder Notar beauftragt werden.
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