Rechtsschutzversicherung
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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Wo gilt die Rechtsschutzversicherung?

  • Sie genießen weltweiten Versicherungsschutz, wenn Sie einen „modernen Rechtsschutzvertrag (ARB 94 oder jünger) abgeschlossen haben oder abschließen. Bedingung ist, dass die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt. Außerdem muss ein europäischer Gerichtsstand gewählt werden.
  • Einige Versicherungen bieten seit kurzem einen weltweiten Versicherungsschutz auch dann an, wenn Sie rechtliche Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise geltend machen wollen. Lediglich der Staat, dessen Staatsangehörigkeit der Versicherungsnehmer besitzt oder in dem er seinen Wohnsitz hat, ist davon ausgenommen.
  • Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten
  • Für Fälle des Beratungs-Rechtsschutzes im Familien- und Erbrecht muss ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt oder Notar beauftragt werden.

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Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.

Mit Verkehrsrechtsschutz?  
 
Anzahl der Fahrzeuge:  
 
Mit Privat- und Berufsrechtsschutz:  
ja  nein
 
Mit Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Wohnungen, Häuser und Grundstücken:  
ja  nein
 
Mit Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen und Häusern zu privaten Wohnzwecken:  
ja  nein
 
... wenn ja, Angabe der Anzahl der zu versichernden Objekte:  
 
 
Bruttojahresmietwert 1. Objekt  
EUR  
 
Bruttojahresmietwert 2. Objekt  
EUR  
 
Bruttojahresmietwert 3. Objekt  
EUR  
 
Gewünschte Selbstbehaltsstufe:  
 
Auswahl der Tarifgruppe:  
 
Zahlweise: