Rechtsschutzversicherung
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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Wer kann sich versichern?

  • Für nicht Selbständige:

Ein Tarif können Sie als Nicht- Selbständiger nur dann bekommen, wenn Sie im gesamten Kalenderjahr nicht mehr als 12.000 € Gesamtbruttoumsatz aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit beziehen. Wollen Sie eine Tarif für Ihre ganze Familie abschließen, darf der Umsatz von 12.000 € nicht durch Sie und Ihren Ehepartner oder den im Versicherungsschein genannten nichtehelichen Lebenspartner überschritten werden.

Was die Wahrnehmung rechtlicher Interessen betrifft, besteht im Privat – und Berufs- Rechtsschutz sowie auch im Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz unabhängig von der Umsatzhöhe kein Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit.

Profitieren auch Sie von unserem besonderen Online-Service und lassen Sie sich online Ihre persönliche Vergleichsliste von uns berechnen.

Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.

Mit Verkehrsrechtsschutz?  
 
Anzahl der Fahrzeuge:  
 
Mit Privat- und Berufsrechtsschutz:  
ja  nein
 
Mit Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Wohnungen, Häuser und Grundstücken:  
ja  nein
 
Mit Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen und Häusern zu privaten Wohnzwecken:  
ja  nein
 
... wenn ja, Angabe der Anzahl der zu versichernden Objekte:  
 
 
Bruttojahresmietwert 1. Objekt  
EUR  
 
Bruttojahresmietwert 2. Objekt  
EUR  
 
Bruttojahresmietwert 3. Objekt  
EUR  
 
Gewünschte Selbstbehaltsstufe:  
 
Auswahl der Tarifgruppe:  
 
Zahlweise: