Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Wer kann sich versichern?
- Für nicht Selbständige:
Ein Tarif können Sie als Nicht- Selbständiger nur dann bekommen, wenn Sie im gesamten Kalenderjahr nicht mehr als 12.000 € Gesamtbruttoumsatz aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit beziehen. Wollen Sie eine Tarif für Ihre ganze Familie abschließen, darf der Umsatz von 12.000 € nicht durch Sie und Ihren Ehepartner oder den im Versicherungsschein genannten nichtehelichen Lebenspartner überschritten werden.
Was die Wahrnehmung rechtlicher Interessen betrifft, besteht im Privat – und Berufs- Rechtsschutz sowie auch im Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz unabhängig von der Umsatzhöhe kein Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit.
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Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.
