Rechtsschutzversicherung
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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Was wird von der Versicherung übernommen?

Wenn sie im Schadensfall nicht zahlt, ist die schickste Versicherung nichts wert. Nicht jeder Fall wird von einer Rechtsschutz – Versicherung übernommen. Darüber sollten Sie sich vor Abschluss im Klaren sein.

Alle juristischen Auseinandersetzungen mit der eigenen Rechtsschutzversicherung, von mitversicherten Personen untereinander oder mit dem Versicherungsnehmer sind generell ausgeschlossen. Auch vorsätzlich begangene Straftaten, Spiel- und Wettverträge, Spekulationsgeschäfte und das gesamte Gesellschafts- und Baurecht werden von keiner Versicherung gedeckt.

Anlegerklagen

Nach der geplatzten Börseneuphorie prozessierten viele Kleinaktionäre. Es war lange strittig, ob diese Anlegerklagen von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden müssen. Die Rechtssprechung tendiert inzwischen in diese verbraucherfreundliche Richtung. Viele Versicherungsgesellschaften haben daraufhin die allgemeinen Bedingungen so verändert, dass solche Prozesse zukünftig dennoch nicht mehr übernommen werden müssen. Ob die Gesellschaft, bei der Sie Ihre Rechtsschutzversicherung abschliessen möchten, diese Art von Klagen übernimmt, kann nur durch sorgfältige Vergleiche festgestellt werden, die auch das „Kleingedruckte“ nicht ausser Acht lassen.

Beratungs – Rechtsschutz

Wenn von einem „Beratungs- Rechtsschutz“ die Rede ist, sollten Sie aufpassen. Dabei übernimmt die Versicherung die Kosten für ein Gespräch beim Anwalt. Landet die Sache jedoch vor einem Gericht, dürfen Sie selbst zahlen. Beim Erb- und Familienrecht gibt es nur wenige Versicherungen, die mehr als diesen "Beratungs-Rechtsschutz" anbieten.

Rechtsschutz bei Steuerstreitigkeiten

Nur die Gerichtskosten, nicht aber die Anwaltskosten hingegen werden von den meisten Versicherungen bei Steuerstreitigkeiten übernommen. Auslagen, die außerhalb eines Prozesses entstanden sind - z.B. Widerspruch durch einen Anwalt -, müssen Sie selbst tragen.

Wartezeiten

Eine Wartezeit von drei Monaten ist bei fast allen Rechtsschutzpolicen vorgesehen. Das bedeutet, dass Fälle in den ersten drei Monaten nach Versicherungsabschluss nicht bezahlt werden. Das Motiv liegt auf der Hand: keine Versicherung will einen Kunden, der schnell noch eine Police abschließt, wenn "Ärger in der Luft liegt". Nur beim Verkehrs-Rechtsschutz gibt es üblicherweise keine Wartezeiten, weil Sie einen Verkehrsunfall nicht vorher „riechen“ können.

Negative Erfolgsaussichten

Wenn der Schaden bereits vor dem Beginn der Versicherung eingetreten ist, haben Sie keine Chance auf eine Kostenübernahme. Ebenfalls ausgeschlossen sind Fälle, in denen es objektiv betrachtet kaum Erfolgsaussichten gibt.

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Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.

Mit Verkehrsrechtsschutz?  
 
Anzahl der Fahrzeuge:  
 
Mit Privat- und Berufsrechtsschutz:  
ja  nein
 
Mit Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Wohnungen, Häuser und Grundstücken:  
ja  nein
 
Mit Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen und Häusern zu privaten Wohnzwecken:  
ja  nein
 
... wenn ja, Angabe der Anzahl der zu versichernden Objekte:  
 
 
Bruttojahresmietwert 1. Objekt  
EUR  
 
Bruttojahresmietwert 2. Objekt  
EUR  
 
Bruttojahresmietwert 3. Objekt  
EUR  
 
Gewünschte Selbstbehaltsstufe:  
 
Auswahl der Tarifgruppe:  
 
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