Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Was muss ich im Verlauf des Rechtsstreits beachten?
- Häufig läuft ein rechtliches Verfahren in verschiedenen Phasen ab, in denen unterschiedliche Kostenquellen auftreten können. Jede Maßnahme, die Kosten auslösen kann, müssen Sie als Versicherter oder Ihr Rechtsanwalt mit dem Versicherer abstimmen. Für die Klageerhebung und auch das Einlegen von Rechtsmitteln benötigen Sie zunächst die Zusage des Versicherers, wenn Sie hierfür dessen Leistung in Anspruch nehmen möchten.
- Der Versicherer kann fordern, andere Verfahren (z.B. Musterprozesse, die Relevanz für den eigenen Fall haben) abzuwarten.
- Alles, was zu unnötigen Kosten oder zur Erschwerung der Kostenerstattung durch die Gegenseite führen kann, müssen Sie unterlassen. Versäumt z.B. Ihr Rechtsanwalt die Einhaltung einer Frist, kann der Versicherer die Zahlung verweigern.
- Grundsätzlich besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn für das beabsichtigte Verfahren Erfolgsaussichten bestehen.
- Für den Fall, dass Sie oder Ihr Anwalt und der Rechtsschutz-Versicherer unterschiedlicher Meinung sind, sehen die meisten Versicherungsbedingungen ein so genanntes Schiedsgutachterverfahren vor. Dabei entscheidet ein erfahrener, neutraler Anwalt, ob das Verfahren begonnen werden sollte oder nicht. Wurde kein Schiedsgutachterverfahren durchgeführt oder sind Sie mit dem Schiedsspruch nicht einverstanden, können Sie "Deckungsklage" erheben.
- Nachmeldefrist: Versicherungsfälle, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages eingetreten sind, aber erst später als solche erkannt werden, dürfen nicht später als drei Jahres nach Beendigung des Versicherungsschutzes gemeldet werden.
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