Rechtsschutzversicherung
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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Was leistet die Rechtsschutzversicherung?

Grundsätzlich übernimmt der Rechtsschutzversicherer folgende Kosten:

Gesetzliche Vergütung des eigenen Rechtsanwaltes.

  • Hierzu zählen Gebühren und Auslagen, deren Umfang sich grundsätzlich nach dem Streitwert oder den sog. Rahmengebühren richten.

HINWEIS: Wenn Sie Ihren Anwalt wechseln wollen, ist Vorsicht geboten. In den Versicherungsbedingungen ist die Rede von der Übernahme der Kosten eines Rechtsanwaltes. Die Kosten eines neuen Rechtsanwaltes in der gleichen Instanz werden nur bei objektiver Notwendigkeit (Tod oder Geschäftsaufgabe des bisherigen Anwaltes) übernommen. Korrespondenzanwaltsgebühren

  • Wenn Sie mehr als 100 km vom zuständigen Gericht entfernt wohnen, werden bei inländischen Zivilprozessen die Kosten eines Korrespondenzanwalts übernommen. Ein Korrespondenzanwalt wird von Ihrem Anwalt mit der Führung des Prozesses am Gerichtsort beauftragt. Gerichtskosten. Hierzu zählen
  • Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz
  • Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, soweit sie vom Gericht herangezogen werden
  • Gerichtsvollzieherkosten
  • Gebühren für ein Schieds- oder Schlichtungsverfahrens:

Versicherungsschutz besteht für die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Fall der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz entstehen würden.

Behördenkosten (z.B. bei Führerscheinangelegenheiten) und Zeugenauslagen. Hierzu zählen:

  • Gebühren und Auslagen in Verfahren von Verwaltungsbehörden einschließlich
  • Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die von Verwaltungsbehörden herangezogen werden
  • Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege
  • Sachverständigenkosten. Hier ist die übliche Vergütung eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen versichert. *Reisekosten

Übernommen werden: #die Reisekosten des Rechtsanwaltes, wenn dieser einen auswärtigen Beweistermin wahrnehmen muss

  • die Reisekosten des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht als Beschuldigter oder als Partei (bis zur Höhe der für deutsche Rechtsanwälte geltenden Sätze für Geschäftsreisen)
  • Kosten der Gegenseite sind versichert, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist.

Kaution

Zahlungen eines zinslosen Darlehens (meist bis 25.000,- EURO bzw. 50.000,- EURO Kaution), das gestellt werden muss, um den Versicherungsnehmer einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen, fallen unter den Versicherungsschutz. Übersetzungskosten

  • In Auslandsfällen trägt der Versicherer die anfallenden Kosten für die Übersetzung der notwendigen Unterlagen.

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Mit Verkehrsrechtsschutz?  
 
Anzahl der Fahrzeuge:  
 
Mit Privat- und Berufsrechtsschutz:  
ja  nein
 
Mit Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Wohnungen, Häuser und Grundstücken:  
ja  nein
 
Mit Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen und Häusern zu privaten Wohnzwecken:  
ja  nein
 
... wenn ja, Angabe der Anzahl der zu versichernden Objekte:  
 
 
Bruttojahresmietwert 1. Objekt  
EUR  
 
Bruttojahresmietwert 2. Objekt  
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Bruttojahresmietwert 3. Objekt  
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