Rechtsschutzversicherung
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Was ist im Schadenfall zu tun?

Es gibt einige Pflichten, an die Sie sich halten müssen, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

  • Der Sachverhalt, für den Sie Rechtsschutz wünschen, muss möglichst vollständig und vor allen Dingen wahrheitsgemäß gemeldet werden. Die Meldung können Sie entweder selbst vornehmen oder von Ihrem Anwalt erledigen lassen.

HINWEIS: Bevor Sie einen Rechtsstreit beginnen, sollten Sie oder Ihr Rechtsanwalt unbedingt eine Deckungszusage vom Versicherer einholen. So ersparen Sie sich unliebsame Überraschungen, wenn Sie feststellen müssen, dass der betreffende Tatbestand nicht unter den Versicherungsschutz fällt.

  • Um den Prozess der Schadensfallprüfung zu beschleunigen, sollten Sie bei schriftlicher Schadensmeldung alle verfügbaren Unterlagen unaufgefordert beifügen (z.B. Bußgeldbescheid, Strafbefehl, Klageschrift, Kündigungsschreiben, Verträge, Korrespondenz).

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Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.

Mit Verkehrsrechtsschutz?  
 
Anzahl der Fahrzeuge:  
 
Mit Privat- und Berufsrechtsschutz:  
ja  nein
 
Mit Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Wohnungen, Häuser und Grundstücken:  
ja  nein
 
Mit Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen und Häusern zu privaten Wohnzwecken:  
ja  nein
 
... wenn ja, Angabe der Anzahl der zu versichernden Objekte:  
 
 
Bruttojahresmietwert 1. Objekt  
EUR  
 
Bruttojahresmietwert 2. Objekt  
EUR  
 
Bruttojahresmietwert 3. Objekt  
EUR  
 
Gewünschte Selbstbehaltsstufe:  
 
Auswahl der Tarifgruppe:  
 
Zahlweise: