Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Verkehrs- Rechtsschutzversicherung
In der Verkehrs- Rechtsschutzversicherung ist das Risiko versichert, das Sie als Teilnehmer am Straßenverkehr haben. Die Versicherung gilt, wenn Sie als
- Halter, Eigentümer, Insasse oder Fahrer aller Landfahrzeuge, die bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf Sie zugelassen oder auf Ihren Namen versichert sind, in Rechtsstreitigkeiten geraten
- Ein Landfahrzeug erwerben
- Ein Fahrzeug mieten
- Ein fremdes Fahrzeug fahren, das nicht auf Sie zugelassen ist
- Fußgänger (als Fußgänger gelten auch Inline-Skater), Radfahrer und Fahrgast in Rechtsstreitigkeiten geraten.
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