Rechtsschutzversicherung
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Verkehrs- Rechtsschutzversicherung

In der Verkehrs- Rechtsschutzversicherung ist das Risiko versichert, das Sie als Teilnehmer am Straßenverkehr haben. Die Versicherung gilt, wenn Sie als

  • Halter, Eigentümer, Insasse oder Fahrer aller Landfahrzeuge, die bei Vertragsabschluss und während der Vertragsdauer auf Sie zugelassen oder auf Ihren Namen versichert sind, in Rechtsstreitigkeiten geraten
  • Ein Landfahrzeug erwerben
  • Ein Fahrzeug mieten
  • Ein fremdes Fahrzeug fahren, das nicht auf Sie zugelassen ist
  • Fußgänger (als Fußgänger gelten auch Inline-Skater), Radfahrer und Fahrgast in Rechtsstreitigkeiten geraten.

Profitieren auch Sie von unserem besonderen Online-Service und lassen Sie sich online Ihre persönliche Vergleichsliste von uns berechnen.

Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.

Mit Verkehrsrechtsschutz?  
 
Anzahl der Fahrzeuge:  
 
Mit Privat- und Berufsrechtsschutz:  
ja  nein
 
Mit Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Wohnungen, Häuser und Grundstücken:  
ja  nein
 
Mit Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen und Häusern zu privaten Wohnzwecken:  
ja  nein
 
... wenn ja, Angabe der Anzahl der zu versichernden Objekte:  
 
 
Bruttojahresmietwert 1. Objekt  
EUR  
 
Bruttojahresmietwert 2. Objekt  
EUR  
 
Bruttojahresmietwert 3. Objekt  
EUR  
 
Gewünschte Selbstbehaltsstufe:  
 
Auswahl der Tarifgruppe:  
 
Zahlweise: