Rechtsschutzversicherung
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Steuerliche Regelungen

Die Beitragszahlungen in eine private Rentenversicherung können als bei der Steuerabrechnung als besondere Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Steuerlich gesehen ist eine Private Rentenversicherung durchaus lukrativ. Sie sollten allerdings darauf achten, dass dies nur dann möglich ist, wenn die Höchstbeträge noch nicht durch die gesetzlichen Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherungsbeiträge und Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung) ausgeschöpft wurden. Dies ist bei einem Großteil der Steuerpflichtigen der Fall.

Sind Sie hingegen selbständig, lohnt sich eine Private Rentenversicherung schon eher, da Sie Ihre Beiträge komplett absetzen können und so den steuerlichen Vorteil voll ausschöpfen.

Da die Beiträge aus bereits versteuertem Kapital stammen, sind mit Beginn der Rentenzahlung nur die Ertragsanteile steuerpflichtig. Wenn Ihre private Rentenversicherung allerdings nach dem neuen Rentengesetz gefördert wird, ist dies nicht der Fall. Dann muss die Rentenzahlung in der vollen Höhe versteuert werden, da die Beiträge aus unversteuertem Kapital aufgebracht werden.

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Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.

Mit Verkehrsrechtsschutz?  
 
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Mit Privat- und Berufsrechtsschutz:  
ja  nein
 
Mit Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Wohnungen, Häuser und Grundstücken:  
ja  nein
 
Mit Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen und Häusern zu privaten Wohnzwecken:  
ja  nein
 
... wenn ja, Angabe der Anzahl der zu versichernden Objekte:  
 
 
Bruttojahresmietwert 1. Objekt  
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