Rechtsschutzversicherung
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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Risikoausschlüsse allgemein

Aus allen Leistungspaketen der Rechtsschutzversicherung sind grundsätzlich ausgeschlossen:

  • Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen; hier können Sie Ihre Haftpflichtversicherung in die Pflicht nehmen.
  • Wenn die Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer vorsätzlich begangenen Straftat aufgetreten sind, zahlt die Versicherung nicht.
  • Wenn Sie in Konflikt mit der eigenen Rechtsschutzversicherung geraten, müssen Sie die Kosten selbst bezahlen
  • Streitigkeiten der in einer Police mitversicherten Personen untereinander oder gegen den Versicherungsnehmer werden nicht übernommen
  • Alle rechtlichen Interessen, die in ursächlichem Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder ähnlichen Spekulationsgeschäften stehen

Risikoausschlüsse im Verkehrs-Rechtsschutz

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Halte- und Parkverstößen

Risikoausschlüsse im Privat- und Berufs-Rechtsschutz

  • Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung, dem Umbau und der Finanzierung von Immobilien
  • Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungsverfahren sowie alle im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten
  • Mietverträge über Immobilien
  • Kollektives Arbeitsrecht (etwa Betriebsverfassungsrecht)
  • Rein vorsorgliche Beratung wie etwa das Aufsetzen eines Testaments
  • Scheidungsverfahren

Risikoausschlüsse im Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken

Nicht unter den Versicherungsschutz fallen:

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung, dem Umbau und der Finanzierung von Immobilien, Kauf oder Verkauf eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
  • Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungsverfahren sowie alle im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten
  • Bergbauschäden an Grundstücken und Gebäuden
  • Erschließungs- und Anliegerabgaben
  • Steuerliche Bewertung von Grundstücken
  • Nichtversicherte Kosten

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Mit Verkehrsrechtsschutz?  
 
Anzahl der Fahrzeuge:  
 
Mit Privat- und Berufsrechtsschutz:  
ja  nein
 
Mit Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Wohnungen, Häuser und Grundstücken:  
ja  nein
 
Mit Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen und Häusern zu privaten Wohnzwecken:  
ja  nein
 
... wenn ja, Angabe der Anzahl der zu versichernden Objekte:  
 
 
Bruttojahresmietwert 1. Objekt  
EUR  
 
Bruttojahresmietwert 2. Objekt  
EUR  
 
Bruttojahresmietwert 3. Objekt  
EUR  
 
Gewünschte Selbstbehaltsstufe:  
 
Auswahl der Tarifgruppe:  
 
Zahlweise: