Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Prüfen Sie bestehende Policen! Haben Sie die richtige Rechtsschutz – Police?
Änderungen der Konditionen für Rechtsschutzversicherungen
Für Rechtsschutzversicherungen gibt es Musterbedingungen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herausgegeben hat. Obwohl diese für die Anbieter nicht bindend sind, orientieren sich die meisten Verträge stark daran. Da sich die Konditionen seit 2000 teils erheblich geändert haben, sollten Sie Ihren Vertrag und das Kleingedruckte noch einmal überprüfen, wenn Sie Ihre Rechtsschutz – Police schon länger haben.
Beispiel:
Sie haben sich beispielsweise einen Tisch gekauft, von dem Sie nicht wussten, dass er mit krebserregenden Mitteln behandelt wurde. Einige Zeit später schließen Sie eine Rechtsschutzpolice ab. Wenn Sie nun Krebs bekommen und den Verkäufer des Tisches, bzw. den Hersteller des Mittels, verklagen wollen, hätten Sie bei Verträgen, die vor 1994 abgeschlossen wurden, ein Problem.
Bei Verträgen, die nach 1994 abgeschlossen wurden, ist üblicherweise nicht die Ursache des Schadens, sondern der Schaden selbst massgeblich. Verursacht wurde die Krankheit durch den Kauf des Tisches, bzw. die Behandlung mit dem krebserregenden Mittel. Die Ursache liegt also in der Zeit vor Versicherungsbeginn. Sie müssten deshalb selbst zahlen. Der Zeitpunkt des Schadens jedoch ist der Zeitpunkt, zu dem Sie Krebs bekamen. Sie wären daher versichert. Tipp: Achten Sie in Ihrem Vertrag auf die Wendung "Keine Einrede der Vorvertraglichkeit". Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Ansonsten sollten Sie sich überlegen, Ihre bestehende Versicherung zu kündigen und eine neue abzuschließen.
Schiedsgutachten oder Stichentscheid?
Nur wenn ein Fall Erfolgsaussichten hat, zahlt die Versicherung. Die Frage, wann ein Fall Erfolgsaussichten hat, ist jedoch ein weiterer Streitpunkt. Wenn Sie (und Ihr Anwalt) glauben, dass es gute Chancen gibt, einen Prozess zu gewinnen, Ihre Versicherung aber nicht, kann es zu Problemen kommen. Um diese Situation zu lösen, gibt es zwei Verfahren: das Schiedsgutachten oder ein Stichentscheid.
Beim Stichentscheid hat Ihr Anwalt das letzte Wort - gut für Sie. Ungünstiger wäre ein Schiedsgutachten: Ein "unabhängiger Gutachter" prüft die Erfolgschancen. Sieht er gute Chancen, zahlt die Versicherung. Sieht er keine oder geringe, dürfen Sie nicht nur Ihren Anwalt selbst bezahlen, sondern müssen auch für die Gutachterkosten aufkommen. Neuere Policen sehen meist einen Stichentscheid vor.
Ist die Deckungssumme noch angemessen?
Ebenfalls wichtig sind die Deckungssummen. Sehr alte Policen zahlten oft nicht mehr als 50.000 DM pro Fall. Üblich und auch notwendig sind heute mindestens 150.000 Euro. Wer viel auf Reisen ist, sollte auf weltweiten Schutz achten. Dies ist bei aktuellen Policen Standard - alte Policen gelten meist nur in Europa oder gar nur in Deutschland. Alte Familienversicherungen schlossen uneheliche Partnerschaften nicht ein - auch das hat sich geändert.
Auch die Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 1/2003) empfiehlt, Verträge, die zwischen 1994 und 2000 abgeschlossen wurden, genau zu prüfen. Die heutigen Bedingungen seien zumeist kundenfreundlicher. Grundsätzlich empfiehlt es sich, für die Auswahl des Kleingedruckten ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem Fachmann in Anspruch zu nehmen und alle Anbieter sorgfältig zu vergleichen.
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