Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Privat- und Berufsrechtsschutz
Diese beiden Rechtsschutzversicherungen werden normalerweise nur im Paket angeboten. Die Versicherer unterscheiden dabei zwischen Angestellten und Selbständigen.
Für Selbständige teuer
Der Berufsrechtsschutz für Selbständige ist nicht nur um einiges teurer: Streitigkeiten im Zusammenhang mit der beruflichen Selbständigkeit werden im Regelfall nicht übernommen, es sei denn, man verdient im Rahmen der selbständigen Tätigkeit weniger als etwa 6.000 Euro im Jahr. Als Selbständiger können Sie dafür eine separate Privatrechtsschutz-Police abschließen.
Wer ist versichert?
Versichert sind Sie selbst, sowie Ihr Ehegatte und alle minderjährigen Kinder. Bei den meisten Policen ist der Nachwuchs standardmäßig weiter versichert, solange die Sprösslinge unter 30 Jahre alt und noch nicht berufstätig sind.
Tipp: Gewerkschaftsmitglieder genießen im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Regelfall Berufsrechtsschutz.
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