Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Kostenausschlüsse in allen Rechtsschutzversicherungen
Nicht übernommen werden:
- Kosten, die Sie ohne Rechtspflicht übernommen haben
- Kosten, die aufgrund einer gütlichen Erledigung, insbesondere eines Vergleiches, entstanden sind, soweit sie nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen.
- Selbstbeteiligungen, die eventuell je Rechtsschutzfall vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen sind
- Kosten, die aufgrund der vierten oder jeden weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen
- Kosten aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels eingeleitet werden
- Kosten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art nach Rechtskraft einer Geldstrafe oder –buße unter 250 EURO
- Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde
Damit Sie nicht den Eindruck gewinnen, eine Rechtsschutzversicherung würde nahezu gar nichts bezahlen, werden im Folgenden die Schäden aufgezählt, bei denen die Rechtsschutzversicherung greift.
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