Rechtsschutzversicherung
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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Im Familientarif sind versichert:

  • Der Versicherungsnehmer
  • Dessen Ehegatte oder
  • Der im Versicherungsschein genannte nichteheliche Lebenspartner
  • Die minderjährigen Kinder
  • Die unverheirateten, volljährigen Kinder, allerdings längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben oder hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.

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Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.

Mit Verkehrsrechtsschutz?  
 
Anzahl der Fahrzeuge:  
 
Mit Privat- und Berufsrechtsschutz:  
ja  nein
 
Mit Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Wohnungen, Häuser und Grundstücken:  
ja  nein
 
Mit Rechtsschutz für Vermieter von Wohnungen und Häusern zu privaten Wohnzwecken:  
ja  nein
 
... wenn ja, Angabe der Anzahl der zu versichernden Objekte:  
 
 
Bruttojahresmietwert 1. Objekt  
EUR  
 
Bruttojahresmietwert 2. Objekt  
EUR  
 
Bruttojahresmietwert 3. Objekt  
EUR  
 
Gewünschte Selbstbehaltsstufe:  
 
Auswahl der Tarifgruppe:  
 
Zahlweise: