Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Im Familientarif sind versichert:
- Der Versicherungsnehmer
- Dessen Ehegatte oder
- Der im Versicherungsschein genannte nichteheliche Lebenspartner
- Die minderjährigen Kinder
- Die unverheirateten, volljährigen Kinder, allerdings längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben oder hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
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