Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Arten des Rechtsschutz
Schadenersatz-Rechtsschutz
Die Schadenersatz- Rechtsschutzversicherung brauchen Sie, wenn Sie gegen jemanden, der Ihnen einen Schaden zugefügt hat, einen Anspruch auf Schadenersatz durchsetzen wollen.
Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall will der Gegner den am PKW angerichteten Schaden nicht zahlen
Straf-Rechtsschutz
Wenn Sie sich in einem Strafverfahren wegen Verletzung von Strafvorschriften, etwa, weil Ihnen vorgeworfen wird, die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt zu haben, hilft die Strafrechtsschutz- Versicherung.
Achten sollten sie dabei jedoch auf Besonderheiten beim Verschuldungsgrad achten. Bei Verkehrsdelikten ist zwar grundsätzlich auch der Vorwurf eines vorsätzlichen Verhaltens gedeckt. Sollte aber rechtskräftig festgestellt werden, dass das Vergehen mit Vorsatz begangen wurde, müssen Sie die bis dahin vom Versicherer getragenen Kosten zurückzahlen!
Außerhalb von Verkehrs– Delikten fallen nur solche Vergehen unter den Rechtsschutz, die sowohl vorsätzlich als auch fahrlässig begangen werden können, wie zum Beispiel Körperverletzung. Nur vom Gericht als fahrlässig eingestufte Vergehen sind gedeckt.
Ordnungswidrigkeits-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten sind Rechtsverstöße, die nicht als Straftaten gelten und deshalb nur mit Geldbuße geahndet werden. Wenn Sie etwa bei Rot über eine Ampel gefahren sind, können Sie Ihren Ordnungswidrigkeits- Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Auch hier gilt jedoch: nur fahrlässige Vergehen sind versichert. Falls ein Vorsatz festgestellt wird, müssen Sie dem Versicherer die Leistungen zurückerstatten.
Arbeits-Rechtsschutz
Unter den Arbeits- Rechtsschutz fällt die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen in Bezug auf dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche. Wenn Sie zum Beispiel glauben, als Arbeitnehmer nicht nach dem richtigen Tarif entlohnt worden zu sein, können Sie von Ihrer Arbeits- Rechtsschutz- Versicherung Gebrauch machen. Auch Bereiche, die über den Arbeitsvertrag hinausgehen, wie etwa Mobbing oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz werden durch die Arbeits- Rechtsschutzversicherung übernommen.
Voraussetzung ist, dass nicht das kollektive Arbeitsrecht betroffen ist, sondern Ihr individuelles Arbeitsverhältnis.
Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Dieser Rechtsschutz greift, wenn Sie als Immobilieneigentümer oder Mieter Ihre Interessen wahren müssen. Die Versicherung übernimmt hier die Kosten für Streitigkeiten, wenn Sie etwa gegen Belästigungen vorgehen, die von Nachbarn verursacht werden oder gegen Mieterhöhungen und Kündigungen klagen wollen.
Sozialgerichts-Rechtsschutz
Diese Versicherung ist zuständig, wenn es um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten geht. Vorgerichtliche Auseinandersetzungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Wenn Sie etwa aufgrund einer Erkrankung oder einer Verletzung klären lassen müssen, ob und in welcher Höhe die versicherte Person in ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert ist, kann der Sozialgerichts- Rechtsschutz helfen.
Vertrags- und Sachenrechts-Rechtsschutz
Immer, wenn Sie im Privatbereich Ansprüche geltend machen müssen, die Ihnen aus Ärgernissen im Zusammenhang mit Verträgen entstanden sind, hilft der Vertrags- und Sachenrechts- Rechtsschutz. Wenn Sie etwa ein neues Auto erworben haben, das selbst nach der dritten Reparatur noch nicht richtig funktioniert, kann die Versicherung helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Steuer-Rechtsschutz (vor Gerichten)
Will das Finanzamt Ihre Aufwendungen für Werbekosten nicht anerkennen? Wenn aufgrund von Steuern oder anderer Abgaben ein Prozess vor dem Finanz- oder Verwaltungsgericht nötig wird, brauchen Sie den Steuer – Rechtsschutz.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Stellen Sie sich vor, Ihnen soll der Führerschein entzogen werden, obwohl Sie gänzlich unschuldig sind. Wenn in Verkehrssachen Streitigkeiten vor Verwaltungsbehörden oder -gerichten zu klären sind, brauchen Sie diese Versicherung.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Wenn Ihnen als Beamter, Wehrpflichtiger, Arzt oder Steuerberater eine Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens angedroht wird, brauchen Sie den Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz.
Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Diese Versicherung sollten Sie in Anspruch nehmen können, wenn Sie in Sachen Familien – und Erbrecht eine Beratung brauchen. Wenn Sie beispielsweise eine Erbschaft antreten sollen und nicht wissen, ob Ihnen aus diesem Antritt Nachteile entstehen könnten, müssen Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Die Kosten dafür übernimmt der Beratungs- Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht.
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