Private Krankenvollversicherung
Krankenvollversicherung
Wie kann ich tun, um den Anstieg der Beträge zu vermeiden?
Durch die ständigen Beitragsanpassungen steigen die Beiträge überproportional an. In erster Linie sind von den Beitragsanpassungen ältere Menschen betroffen. Folgende Maßnahmen können unternommen werden, im älteren Menschen den ständigen Anstieg der Beiträge zu ersparen:
- Eine Aufstockung der Altersrückstellung. Diese erfolgt nach gesetzlicher Vorschrift. Die Aufstockung finanziert sich aus dem Gewinn der Gesellschaft und ist nicht beitragsabhängig. Die Alterrückstellung tritt ab dem 65. Lebensjahr in Kraft.
- Zu einer Beitragsentlastung von älteren Menschen trägt auch bei, dass Kostenzuschläge nicht mehr von der Höhe der Beiträge abhängig sind, sondern auf jeden Versicherten gleich umgelegt werden.
- Falls Sie seit mindestens zehn Jahren krankenvollversichert sind und das 65. Lebensjahr erreicht haben, ist ein Wechsel in den Standardtarif möglich.
Ein besonderer Kundenvorteil in der privaten Krankenversicherung ist die Beitragsrückerstattung. Hier gibt es zwei unterschiedliche Varianten:
- Die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung Hier ist der Rückerstattete Betrag nicht vom Unternehmensgewinn abhängig. Als Versicherter haben Sie einen garantierten Anspruch auf Rückzahlung Ihrer Beiträge, wenn Sie keine Leistung in Anspruch genommen haben. Diese Art der Beitragsrückerstattung ist aber in der Praxis kaum zu finden.
- Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung Eine Rückzahlung der Beiträge erfolgt gemäß den Unternehmensgewinnen. Die Rückzahlung wird dann gewährt, wenn der versicherte Tarif oder die Tarifgruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr Gewinne erzielt hat.
Die Pflegepflichtversicherung ist von der Beitragsrückerstattung ausgenommen. Durch die Gesundheitsreform im Jahr 2000 gibt es für alle Verträge, die nach dem 31.12.1999 abgeschlossen worden sind, eine Neuerung. Ab dem 01.01.2000 wurde auf die Krankheitskostenvollversicherung ein 10-prozentiger Beitragszuschlag erhoben. Dadurch soll eine immer größer werdende Beitragsbelastung im Alter umgangen werden. Davon betroffen sind alle ambulanten, stationären und zahnärztlichen Tarife einschließlich der Wahlleistungen.
Für Privatpatienten, die vor dem 01.01.2000 krankenvollversichert waren, wurden die Beiträge zum 01.02.2001 erhöht. Bis 10 Prozent erreicht wurden, wurden die Beiträge jedes Jahr um 2 Prozent angehoben.
Diese Zuschläge werden mit 50 Prozent vom Arbeitgeber bezuschusst.
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