Private Krankenvollversicherung
Krankenvollversicherung
Wie bekomme ich heraus, welche Pflegestufe vorliegt?
Die Bemessung der Pflegestufe erfolgt nach Hilfebedarf und Zeitaufwand. Die folgenden Stufen sind vorgesehen:
I)erheblich
Die Person ist bei wenigstens zwei Verrichtungen pflegebedürftig und braucht mindesten einmal täglich Hilfe.
Zusätzlich benötigt sie einmal pro Woche 1,5 Stunden Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
II) schwer pflegebedürftig
die Person benötigt mindestens 3mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe.
Zusätzlich benötigt sie bei der hauswirtschaftlichen Versorgung pro Woche 3 Stunden Hilfe *III) Schwerst
Die Person ist rund um die Uhr, auch nachts pflegebedürftig
Bei der Hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt sie zusätzlich 5 Stunden pro Woche eine Hilfe
Welche Verrichtungen fallen bei Nichtausführbarkeit unter die Pflegeversicherung: Bei der
- Körperpflege: Zahnpflege, kämmen, waschen, duschen, baden, rasieren sowie Darm und Blasenentleerung
- Ernährung: Zubereitung des Essens oder Nahrungsaufnahmen
- Mobilität: An- und Auskleiden, Selbstständiges Aufstehen und Zubettgehen, Stehen, Gehen, Treppensteigen und Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Geschirr spülen, Putzen, sonstige Wohnungspflege, Wäsche waschen, Kleidung wechseln und Heizen
Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird durch den ärztlichen Dienst der MEDICPROOF-Gesellschaft für medizinische Gutachten mbH festgestellt.
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