Private Krankenvollversicherung
Krankenvollversicherung
Wer ist pflegeversichert?
Der Grundsatz lautet: "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung". Pflege- und Krankenversicherung können beim gleichen Versicherer abgeschlossen werden.
- Für Versicherungspflichtige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung gilt:
Genau wie in der Krankenversicherung, sind Sie auch in der Pflegeversicherung versicherungspflichtig.
- Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung:
Als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie sich auf Antrag von der Pflegeversicherung befreien lassen. Sie müssen dann aber nachweisen, dass Sie eine gleichwertige Pflegeversicherung bei einem privaten Versicherer abgeschlossen haben.
- Für bereits Privatversicherte gilt:
Wenn Sie eine private Krankenversicherung mit Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen abgeschlossen haben, müssen Sie eine private Pflegeversicherung abschließen. Wenn Sie nur Zusatzversicherungen abgeschlossen haben, entfällt die Pflicht.
- Beihilfeberechtigte Personen (Beamte)
Als Beamter erhalten Sie im Krankheitsfall von ihren Dienstherrn eine Beihilfe für die entstandenen Kosten. Um die verbleibenden Restkosten abzudecken, sollten Sie einen zusätzlichen Versicherungsschutz für Kranken – und Pflegeversicherung abschließen. Eine Pflicht zur Pflegeversicherung besteht jedoch nicht.
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