Private Krankenvollversicherung
Krankenvollversicherung
Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich bei der Krankheitskostenversicherung?
Umfang und Höhe der Versicherungsleistung werden durch verschieden Faktoren bestimmt: #die Allgemeinen Vertragsbestimmungen (AVB),
- den gewählten Tarif mit den entsprechenden Tarifbestimmungen
- die individuelle Gestaltung des Vertrages.
Hierzu gibt es unterschiedliche Formen:
- 100 Prozent-Tarif
Alle anfallenden und versicherten Kosten werden voll erstattet. Hierunter fallen ambulante und stationäre Heilbehandlung bei ärztlichen Leistungen, Pflegekosten und evtl. Unterbringung im Einbettzimmer.
- Selbstbehalttarif
Bei jedem eintretenden Versicherungsfall kürzt der Versicherer die Erstattungsleistung um den vereinbarten Selbstbehalt. Wenn ein Selbstbehalt von mehr als 1.250,- € vereinbart wurde, handelt es sich um einen so genannten Großschadentarif.
- Höchstsatztarif
Hier wird die Leistung nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag ersetzt.
- Summentarife
Hier werden die Behandlungskosten auf eine bestimmte Summe pro Kalenderjahr begrenzt (so etwa: Der Zahntarif wird auf 75 Prozent begrenzt auf 1.250,- € pro Jahr).
- Quotentarif
Sie beteiligen sich prozentual selbst an den Zahlungen. Erstattet wird nach einer bestimmten Quote. Dieser Tarif wird ausschließlich bei der Beihilfeversorgung für Beamte angewandt.
- Basistarif
Dieser Tarif wird bei Personen angewandt, die keine Beitrittsberechtigung für die gesetzliche Krankenversicherung haben und deren Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (etwa bei Arbeitslosen). Der Basistarif ist bei allen Gesellschaften weitgehend einheitlich.
- Standardtarif
Der Standardtarif garantiert, dass der Beitrag nicht über dem durchschnittlichen Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
Alle Versicherten, die das 65. Lebensjahr überschritten haben und mindestens zehn Jahre lang privat und voll versichert waren, können einen Wechsel in den Standardtarif vornehmen. Neben dem Standardtarif darf kein weiterer Krankheitskostentarif bestehen. Die Leistungen entsprechen der gesetzlichen Krankenversicherung.
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