Private Krankenvollversicherung
Krankenvollversicherung
Studentische Krankenversicherung
Studieren Sie noch? Bis zum Abschluss des 14. Semesters, längstens aber bis zu Vollendung des 30. Lebensjahres, besteht für alle Studenten Versicherungspflicht. Solange Sie allerdings noch bei den Eltern familienversichert sind, brauchen Sie keine eigene Versicherung.
Nach Eintritt der Versicherungspflicht, also etwa, wenn Sie aufgrund der Altersgrenze aus der elterlichen Familienversicherung ausgeschlossen werden, haben Sie innerhalb von drei Monaten die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Sobald Sie befreit oder nicht mehr versicherungspflichtig sind, haben Sie die Möglichkeit, einen einheitlichen Studententarif der privaten Krankenversicherung zu nutzen. Allerdings ist hier nur eine Grundversorgung enthalten. Im Rahmen bestimmter Leistungshöchstsätze bietet der Studententarif der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Behandlung sowie für Zahnbehandlung und Zahnersatz an.
Spätestens mit Vollendung des 34. Lebensjahres endet das Versicherungsverhältnis im Studententarif. Der zu zahlende Beitrag ist bei allen Versicherungsunternehmen gleich.
Ein Vorteil der studentischen privaten Krankenversicherung ist, dass Sie in der Regel nach dem Wegfall der Versicherungsfähigkeit Ihren Tarif auf eine Krankheitskosten – Vollversicherung umstellen können, ohne eine Risikoprüfung über sich ergehen lassen zu müssen.
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