Private Krankenvollversicherung
Krankenvollversicherung
Leistungsumfang der Pflegepflichtversicherung
Gesetzlich garantiert ist, dass die Leistungen der privaten Pflegeversicherung den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in Art und Umfang gleich sein. Ein Unterschied besteht darin, dass Privatversicherte keine Sachleistungen bekommen. Stattdessen beziehen Sie als privat Versicherter eine der Höhe nach gleichwertige Kostenerstattung.
- Benötigen Sie eine häusliche Pflegehilfe oder Pflegegeld, werden die Kosten von der Pflegeversicherung übernommen. Die Pflegehilfe muss durch geeignetes Fachpersonal erbracht werden. Wenn die Pflege auch von Familienangehörigen oder Freunden sichergestellt ist, kann anstelle der Pflegehilfe auch ein Pflegegeld beantragt werden.
- Die Kosten für Pflegehilfsmittel und technische Hilfen werden übernommen. Wenn eine Leihe begründet und sinnvoll ist, werden die Leihkosten erstattet. Falls eine Leihe nicht möglich ist, werden bei Anschaffung max. 25 EURO oder 10% erstattet.
- Teilstationäre Pflege: Umfasst die Pflege im Pflegeheim entweder tagsüber oder nur nachts. Teilstationäre Pflege kommt nur in Betracht, wenn die häusliche Pflege nicht ausreichend sichergestellt werden kann
- Kurzzeitpflege: Pflege in einem Krankenhaus bis zu 4 Wochen pro Kalenderjahr
- Vollstationäre Pflege: Sie wird übernommen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder aufgrund der Schwere des Pflegefalles nicht in Betracht kommt.
- Soziale Sicherung der Pflegeperson: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vom Versicherer gezahlt
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