Private Krankenvollversicherung
Krankenvollversicherung
Wann kann ich die Krankenversicherung kündigen?
Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherung
- Mit dreimonatiger Kündigungsfrist können Sie das Vertragsverhältnis jederzeit zum Jahresende kündigen. Die Kündigung kann dabei auch auf einzelne mitversicherte Personen oder Tarife beschränkt sein.
- Wenn die Versicherungspflicht eintritt, kann die Krankheitskostenversicherung innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt rückwirkend gekündigt werden.
- Falls Leistungen durch den Versicherer eingeschränkt oder Beiträge erhöht werden, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Änderungen aufheben
- Bei der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung können Sie als Versicherungsnehmer auch bei altersbedingter Erhöhung des Beitrages kündigen.
- Wenn der Versicherer Tarifbestandteile oder einzelne mitversicherte Personen aus dem Vertrag kündigt, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens den restlichen Vertrag zu kündigen.
Private Pflegepflichtversicherung
- Fallen Sie in die Versicherungspflicht zurück, haben Sie binnen zwei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht die Möglichkeit, die Private Pflegeversicherung zu kündigen.
- Endet der Vertrag der Privaten Krankenversicherung, kann die dazugehörige Pflegeversicherung mit Dreimonatsfrist zum Jahresende aufgehoben werden.
- Bei Beitragserhöhung durch Umstellung der Tarife, Beitragsanpassung oder Leistungsminderung ist ebenfalls eine Auflösung der privaten Pflegeversicherung möglich. In diesem Fall müssen Sie aber den Abschluss einer neuen Privaten Pflegeversicherung nachweisen.
Profitieren auch Sie von unserem besonderen Online-Service und lassen Sie sich online Ihre persönliche Vergleichsliste von uns berechnen.
Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.
