Private Krankenvollversicherung
Krankenvollversicherung
Krankheitskostenvollversicherung
In der Krankheitskostenvollversicherung sind nicht inbegriffen:
- die Behandlung von Ehegatten und Kindern (falls nicht ausdrücklich mitversichert),
- Unterbringung aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung.
- Versicherungsfälle, die durch Alkohol- oder Drogenmissbrauch herbeigeführt wurden
- Versicherungsfälle, die ausschließlich auf Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung beruhen,
- Die medizinische Versorgung während den Mutterschaftszeiten und bei Auslandsaufenthalten.
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