Private Krankenvollversicherung
Krankenvollversicherung
Krankentagegeldversicherung
Beim Thema Krankentagegeld gilt es grundsätzlich zwischen Selbständigen und Arbeitnehmern zu unterscheiden.
Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer Als Arbeitnehmer besitzen Sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz einen besonderen Schutz bei Krankheit. Nach diesem Gesetz ist der Arbeitgeber zur Lohn- oder Gehaltsfortzahlung bis zu sechs Wochen oder 42 Tagen verpflichtet. Eine Tagegeldabsicherung durch die private Krankenversicherung wird daher erst geleistet, wenn Sie länger als 6 Wochen krank sind. Diese leistungsfreien Tage der Krankentagegeldversicherung nennt man Karenzzeit. Erst nach der Karenzzeit, die ab dem Tag der ärztlichen Feststellung der Krankheit läuft, werden Gelder durch die Krankentagegeldversicherung geleistet.
Krankentagegeldversicherung für Selbständige Als Selbständiger besitzen Sie nicht den gesetzlichen Schutz durch das Lohnfortzahlungsgesetzt. Eine Krankentagegeldversicherung für Selbständige sollte so abgeschlossen werden, dass ab dem 3. Krankheitstag Krankentagegeld bezahlt wird. So können Sie einen Verdienstausfall oder eine evtl. notwendige Vertretung bezahlen. Informieren Sie sich gut über die verfügbaren Tarife. Die verschiedenen Anbieter unterscheiden sich oft nicht nur in der Leistung, sondern auch bei der Höhe der zu zahlenden Beiträge.
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