Private Krankenvollversicherung
Krankenvollversicherung
Gesetzliche Regelungen der privaten Pflegeversicherung
Damit jeder Bürger eine private Pflegeversicherung bekommen kann, wurde eine gesetzliche Regelung erlassen. Diese beinhaltet:
- Kontrahierungszwang: Jeder Antrag auf Abschluss einer Pflegeversicherung muss vom Versicherer angenommen werden,
- Vorerkrankungen dürfen kein Kriterium zum Ausschluss sein
- Prämien dürfen nicht nach Geschlecht gestaffelt werden,
- Die Prämienhöhe einer privaten Pflegeversicherung darf den Höchstsatz der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen,
- Unterhaltspflichtige Kinder können beitragsfrei mitversichert werden.
- Solange Annahmezwang besteht, hat der Versicherer kein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht.
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