Private Krankenvollversicherung
Krankenvollversicherung
Gesetzliche Grundlagen
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet die rechtliche Grundlage zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer. In diesem Gesetz gibt es einen Abschnitt für die Private Krankenversicherung. Darin wird festgehalten, dass die Private Krankenversicherung mindestens den gleichen Schutz wie die Gesetzliche Krankenversicherung aufbringen muss. Zwischen den beiden Systemen muss eine lückenlose Verzahnung bestehen.
- Substitutive Krankenversicherung
die Private Krankenversicherung kann eine von der gesetzlichen Sozialversicherung gewährte Deckung im Krankheitsfall ersetzen.
- Spartentrennungsgebot
Die Krankenversicherung muss separat von anderen Versicherungsprodukten geführt werden. Dieses Spartentrennungsprinzip gilt nicht für Versicherer aus anderen EU- oder Vertragsstaaten des europäischen Wirtschaftraumes (EWR).
Regelungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) Hier findet man die Richtlinien für den Geschäftsbereich der Versicherungen. Unter anderem sind die Richtlinien für die Geschäftspläne der Krankenversicherungen im VAG übernommen. Für ausländische Versicherer bedeutet dies, dass im Bereich der Voll – und Pflegeversicherung die Kalkulationsgrundlagen deutscher Versicherungsunternehmen gelten.
Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB) Die ersetzende (substitutive) Krankenversicherung wurde im SGB aufgenommen. Im Sozialgesetzbuch sind auch die Bestimmungen zur privaten Pflegepflichtversicherung aufgeführt.
Die genauen vertraglichen Inhalte der privaten Krankenversicherung sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) aufgeführt. Diese Bedingungen bestehen aus drei Teilbereichen:
- Musterbedingungen des PKV-Verbandes (brancheneinheitlich),
- Tarifbestimmungen (unternehmensspezifisch) sowie
- Tarife (unternehmensspezifisch).
Auch in der Privaten Krankenversicherung gibt es, wie in allen anderen Versicherungszweigen Verhaltensregeln (so genannte Obliegenheiten). Diese Regeln haben Sie als Versicherungsnehmer zu beachten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Einige dieser Regeln sind:
Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung
- Jede Krankenhausbehandlung muss binnen zehn Tagen nach dem Antritt angezeigt werden.
- Es muss alles unternommen werden, damit die Genesung so schnell wie möglich eintreten kann
Pflegeversicherung
- Jegliche Ansprüche aus der gesetzlichen Krankenversicherung sind anzuzeigen.
- Eintritt, Wegfall und Minderung der Pflegebedürftigkeit sind dem Versicherer so schnell wie möglich mitzuteilen.
- Auf Verlangen des Versicherers haben Sie als Versicherungsnehmer die Pflicht, Auskünfte, die zur Leistungserbringung erforderlich sind, zu erbringen.
- Auf Verlangen des Versicherers müssen Sie sich von einem vom Versicherer gestellten Arzt untersuchen lassen.
Auch vor Eintritt des Versicherungsfalles gibt es Verhaltensregeln:
- Über eine weitere bestehende Krankheitskostenversicherung muss der Versicherer unterrichtet werden.
- Weitere Krankenhaustagegeld-, Krankentagegeld oder Pflegezusatzversicherungen dürfen nur mit Genehmigung vom Versicherer abgeschlossen werden.
- Der Abschluss einer zusätzlichen Pflegeversicherung ist nicht erlaubt.
- Jeder Berufswechsel ist dem Versicherer einer Krankentagegeldversicherung anzuzeigen.
Was kann bei Verletzung dieser Verhaltensregeln passieren?
Die Verhaltensregeln sollten Sie in jedem Fall einhalten. Besonders bei den Obliegenheiten, die nach Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen sind, wird der Versicherer sonst von seiner Leistungspflicht entbunden – Ihre Versicherung ist damit wertlos.
Tritt eine Verletzung der Verhaltensregeln vor Eintritt des Versicherungsfalles ein, kann der Versicherer ebenfalls von seiner Leistungspflicht entbunden werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass ein Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegt und der Versicherer innerhalb eines Monats nach Kenntnis von seinem außerordentlichem Kündigungsrecht Gebrauch macht (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung).
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