Private Krankenvollversicherung
Krankenvollversicherung
Beitragsgrundlagen der privaten Pflegeversicherung
Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung werden risikogerecht kalkuliert und sind nach dem Alter des zu Versichernden gestaffelt. Das Einkommen spielt bei der Beitragsberechnung keine Rolle. Für das Pflegerisiko im Alter werden aus Teilen des Beitrages Rückstellungen gebildet.
Höchstbeiträge, die vom Gesetzgeber festgelegt wurden, dürfen nicht überschritten werden. Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Pflegeversicherung liegt bei 1,7 Prozent der Jahresentgeltgrenze. Bei Beihilfeberechtigten ist die Pflegeversicherung auf 40 Prozent des Höchstbeitrages der sozialen Pflegeversicherung begrenzt.
Alle Versicherten, für die seit dem 01.01.1995 eine Versicherung mit allgemeinen Krankenhausleistungen besteht, haben Anspruch auf den jeweiligen Höchstbeitrag. Haben Sie die Pflegeversicherung später abgeschlossen, haben Sie nur dann Ansprüche, wenn Sie eine ununterbrochene Vorversicherungszeit von mindestens 5 Jahren nachweisen können.
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