Private Krankenvollversicherung
Krankenvollversicherung
Anwartschaftsversicherung
Ziel der Anwartschaftsversicherung ist die Wahrung von Rechten in Zeiten der Nicht-Inanspruchnahme der Versicherung. Wenn Sie eine private Krankenversicherung momentan nicht in Anspruch nehmen, bleiben Sie trotzdem weiter versichert. (Wenn Sie etwa Wehrpflichtig sind, haben Sie Anspruch auf die freie Hilfsfürsorge. Da diese staatlich abgesichert ist, brauchen Sie für den Zeitraum der Wehrpflicht keine private Vollkostenversicherung.
Der Vorteil der Anwartschaftsversicherung im Gegensatz zur Aufhebung und einem späteren Neuabschluss ist, dass keine erneute Risikoprüfung, Wartezeit oder ein neues Eintrittsalter für den Versicherungsschutz maßgeblich ist.
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