Pferdehaftpflichtversicherung
Pferdehaftpflichtversicherung
Warum braucht man eine Pferdehaftpflichtversicherung ?
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung ist die Versicherung aus der Haltung und Beaufsichtigung von Pferden. Da auch Pferde einen beträchtlichen Schaden anrichten können, für die grundsätzlich der Halter verantwortlich ist, sollte jeder Tierhalter eine solche Versicherung besitzen.
Im Gegensatz zur Privathaftpflicht geht man hier nicht von einem Verschulden aus, sondern der Pferdehalter haftet auch ohne eigenen Einfluss für das Verhalten seines Tieres.
Die wichtigste Bestimmung über die Schadenersatzpflicht regelt § 833 Satz1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
Wird durch ein Pferd ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder ein Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Pferd hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Die Haftung ist der Höhe nach im allgemeinen nicht begrenzt. Es muss grundsätzlich der tatsächliche Schaden ersetzt werden !
Beispiele aus der Schadenspraxis bei Pferden:
- Ihr Pferd scheut und verletzt jemanden
- Ihr Pferd schlägt aus und beschädigt die angemietete Pferdebox
- Ihr Pferd verletzt ein anderes Tier
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