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Kapitallebensversicherung: Optimaler Ausgleich der Versorgungslücke

In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gibt es eine Obergrenze für das beitragspflichtige Einkommen.

Für Einkommen, die über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG 2004 liegt bei 5.200,- EURO monatlich in den alten Bundesländern, 4.400,- EURO in den neuen Bundesländern) liegen, werden keine Rentenbeiträge berücksichtigt. Damit entsteht zwischen dem jetzigen Einkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Rente eine erhebliche finanzielle Lücke. Diese Differenz kann mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung abgedeckt werden. Die bereits vorhandenen Ersparnisse sollten bei der Berechnung der Kapitallücke mit einbezogen werden.

Profitieren auch Sie von unserem besonderen Service und lassen Sie sich Ihr persönliches Angebot von uns ausarbeiten.



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