Krankenzusatzversicherung
Krankenzusatzversicherung
Wie gestalten sich die verbesserten Leistungen durch eine Krankenzusatzversicherung?
- Ambulante Heilbehandlung
Die Kosten für Massagen, Packungen, Bäder, Psychotherapie etc. werden von der gesetzlichen Krankenversicherung durch Leistungsbegrenzungen eingeschränkt. Auch die Kosten dieser notwendigen Heilbehandlungen im Rahmen einer Gesundheitskur werden oftmals nicht übernommen. Durch die Zusatzversicherung können Sie diese Kosten abdecken. Auch Sehhilfen können mit Abschluss einer ambulanten Krankenzusatz-Versicherung, nach Vorleistungen der gesetzlichen Krankeversicherung, mit bis zu 100% versichert werden.
- Stationäre Heilbehandlung
Falls Sie ins Krankenhaus müssen, garantiert Ihnen die Krankenzusatzversicherung die Übernahme der Kosten für die Verpflegung und Unterkunft in einem 1-2 Bettzimmer, Behandlung durch den Chefarzt, freie Krankenhausauswahl, Krankentransport (bis 100km) und ähnliche Kosten, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Wenn Sie die Leistungen aus der stationären Heilbehandlung nicht in Anspruch nehmen, wird Ihnen ein Krankenhaustagegeld gezahlt.
- Zahnzusatzversicherung
Sie haben die Möglichkeit, einen Zuschuss von 20-30% für Zahnarztkosten zu vereinbaren. Zusammen mit dem Zuschuss von der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht dies einer Kostenabdeckung von 80-90%.
- Heilpraktiker und Naturheilkunde
Naturheilkundliche Behandlungen und die Behandlung durch einen Heilpraktiker werden immer öfter als sinnvolle Ergänzung oder Alternative zur schulmedizinischen Behandlung herangezogen. Leider übernimmt ein Großteil der gesetzlichen Krankenkassen dafür noch immer nicht die Kosten. Mit einer Krankenzusatzversicherung können Sie dieses Gebiet abdecken.
- Auslandskrankenversicherung
Einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung bedarf es in jedem Fall. Die krankheitsbedingten Kosten, die Ihnen im Ausland entstehen, sind über die gesetzliche Krankenversicherung nur in EU - Staaten und in Ländern, mit denen ein Sozialabkommen besteht, abgesichert.
- Kurkostenhilfe
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet Ihnen die Kosten für den Aufenthalt in einer Kurstätte nur in Ausnahmefällen. Schließen Sie deshalb eine Kurkostenversicherung oder Kurtagegeldversicherung ab. Die Kurtagegeldversicherung zahlt Ihnen im Bedarfsfall einen Tagessatz, den Sie bei Vertragsabschluss festlegen können. Eine Kurkostenversicherung übernimmt die Kosten einer Kur bis zu einem bestimmten Tageshöchstsatz. In beiden Fällen liegt eine zeitliche Beschränkung vor.
- Krankenhaustagegeld
Die Krankenhaustagegeldversicherung kommt für die zusätzlichen Kosten auf, die Ihnen bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen. Abgedeckt wird damit die Bezahlung des Eigenanteils sowie die Kosten für Fernseher, Telefon etc. Bei einer stationären Behandlung zahlt Ihnen die Krankenhaustagegeldversicherung steuerfrei den bei Vertragsabschluss vereinbarten Tagessatz – und das ohne zeitliche Begrenzung!
- Krankentagegeldversicherung
Hier wird grundsätzlich zwischen Krankentagegeldern von Selbständigen und Arbeitnehmern unterschieden.
- Arbeitnehmer
Als Arbeitnehmer genießen Sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz einen besonderen Schutz bei Krankheit. Danach ist der Arbeitgeber zur Lohn-oder Gehaltsfortzahlung bis zu 6 Wochen oder 42 Tagen verpflichtet. Diese 6 Wochen zählen als so genannte Karenzzeit. Sind Sie länger krank, brauchen Sie eine Krankentagegeldversicherung. Diese Versicherung zahlt Ihnen ab dem 43. Tag nach Feststellung der Krankheit den Tagessatz aus, den Sie bei Vertragsabschluss festgelegt haben.
- Selbständige
Als Selbständiger müssen Sie ohne diesen gesetzlichen Schutz auskommen. Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist daher unerlässlich. Um einen Verdienstausfall oder eine evtl. benötigte Vertretung bezahlen zu können, sollten Sie einen Tarif wählen, der Ihnen ab dem 3. Krankheitstag ein Krankentagegeld gewährt. Zusätzlich brauchen Sie eine Pflegezusatzversicherung. Unfälle oder Krankheiten kommen unverhofft und immer zum falschen Zeitpunkt. Können Sie sich einen länger andauernden Verdienstausfall leisten? Um nicht Ihre Ersparnisse für die Finanzierung Ihrer Krankheit ausgeben zu müssen, sollten Sie eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Wird eine stationäre Behandlung erforderlich, zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung nur bis zu 1.432 € monatlich – und nur die pflegebedingten Kosten. Die tatsächlich anfallenden Kosten können aber weit darüber liegen. Der Durchschnittspreis für einen Monat im Krankenhaus liegt bei 3000 €.
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