Krankenzusatzversicherung
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Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung

Was ist nicht versichert?

Viele Versicherer schließen bestimmte Leistungen aus, um ihr Risiko einzugrenzen. Bevor Sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen, sollten Sie daher genau vergleichen, welche Anbieter was zu welchen Konditionen versichern. Nur so können Sie sichergehen, den optimalen Versicherungsschutz zu erhalten. Im Bedarfsfall sollten Sie gewünschte Leistungen extra in den Vertrag mit einbeziehen.

  • Krankentagegeldversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung sind nicht automatisch Bestandteil der Krankenzusatzversicherung
  • Aufgrund von Kriegsereignissen oder Wehrdienstbeschädigungen entstandene Verletzungen oder Krankheiten sind nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz mit aufgenommen
  • Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten oder Unfälle fallen nicht unter den Versicherungsschutz (unter Vorsatz versteht man mut- und böswillige Handlungen)
  • Kosten, die durch Entziehungskuren aufgrund einer Suchtkrankheit entstehen, werden nicht übernommen
  • Leistungen bei Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie Versicherungsschutz für Rehabilitationsmaßnahmen müssen eigens vereinbart werden
  • Auch die ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort muss extra versichert werden.
  • Möchten Sie, dass Ihr Ehegatte und Ihre Kinder ebenfalls den Schutz einer Krankenzusatzversicherung genießen, müssen Sie sie ausdrücklich in Ihren Versicherungsvertrag mit einbeziehen.
  • Unterbringung aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung
  • Versicherungsfälle aufgrund von Alkoholgenuss
  • Versicherungsfälle, die ausschließlich auf Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung beruhen
  • Achten Sie darauf, ob in Ihrem Versicherungsvertrag auch während den Mutterschaftszeiten Versicherungsschutz besteht
  • Bei Auslandsaufenthalten
  • Haben Sie nach dem Bundesversorgungsgesetz anderweitige Ansprüche, wie etwa Pflegezulagen? Dann sollten Sie vorher abklären, welche Leistungen durch die private Krankenzusatzversicherung übernommen werden.
  • Auch die Kostenübernahme bei vollstationärer Heilbehandlung im Krankenhaus sowie stationären Rehabilitationsmaßnahmen sollte eigens abgeklärt werden
  • Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung, soweit diese nicht auf Pflegebedürftigkeit beruhen
  • Leistungen für Pflegemittel und technische Hilfen, wenn andere Leistungsträger dafür aufkommen müssen.

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Geschlecht:  
männlich   weiblich
 
Geburtsdatum: (TTMMJJJJ)  
 
Berufsstatus:  
 
Versicherungsbeginn: 
 Tag    Monat    Jahr
 
Ergänzungstarif:  


inkl. Heilpraktikerleistungen
ohne Heilpraktikerleistungen
Sehhilfen mit geringer Erstattung
Sehhilfen mit hoher Erstattung
 
Ambulanter Zusatztarif:  
 
Zahnzusatztarif:  
 
Stationärer Zusatztarif:  
 
Krankentagegeld:
 
Berufsgruppe:  
A   B   C
 
Pro Tag:  ab dem Tag  
 
Pro Tag:  ab dem Tag  
 
Pro Tag:  ab dem Tag  
 
Krankenhaustagegeld: 
Pro Tag