Krankenzusatzversicherung
Krankenzusatzversicherung
Leistungen bei stationärer Heilbehandlung
- Als Versicherungsnehmer einer Krankenzusatzversicherung haben Sie freie Wahl unter öffentlichen oder privaten Krankenhäusern. Die Krankenhäuser müssen unter ärztlicher Leitung stehen, über diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen.
- Falls eine Behandlung in einer gemischten Anstalt ansteht, muss der Versicherer eine schriftliche Kostenübernahme abgeben. Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser die neben der notwendigen medizinischen Heilbehandlung auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen.
- Leistungen für zahnärztliche Behandlung sind unteranderem versichert: zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Material- und Laborleistungen.
- Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie müssen Sie Ihrer Versicherungsgesellschaft vor Behandlungsbeginn einen Heil – und Kostenplan vorlegen.
- Bei Verdienstausfall bedingt durch Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheiten und Unfällen bietet die Krankentagegeldversicherung Schutz gegen Verdienstausfall. Hierbei gilt es zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen zu unterscheiden.
- Bei Erhöhung des Nettoeinkommens kann innerhalb einer Frist von zwei Monaten, ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne erneute Wartezeit, eine prozentuale Erhöhung des Krankentagegeldes beantragt werden.
- Zu beachten ist weiterhin, dass das Krankentagegeld mit weiteren Krankengeldern, umgerechnet auf den Kalendertag, nicht höher als das Nettoeinkommen sein darf (Bereicherungsklausel).
- Um das Krankentagegeld beim Versicherer geltend zu machen, brauchen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes.
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