Krankenzusatzversicherung
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Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung

Bei welchen Schäden greift die Krankenzusatzversicherung?

Die Gesetzliche Krankenversicherung hat an ihrem Leistungsspektrum erhebliche Abstriche vorgenommen. Für eine notwendige Behandlung werden nicht die vollen Kosten übernommen. Die entstehenden Restkosten übernimmt die Krankenzusatz-Versicherung. Dies gilt z.B. bei einer Zahnarztbehandlung, bei ambulanten Behandlungen (Massagen, Bäder, Kurpackungen, etc.), für Sehhilfen und bei Behandlungen während eines Auslandaufenthaltes.

Diese und verschiedene andere Leistungen können aber auch separat abgeschlossen werden. Dann erhalten Sie als Versicherungsnehmer Leistungen im Umfang einer privaten Absicherung für einzelne Tarife.

Profitieren auch Sie von unserem besonderen Online-Service und lassen Sie sich online Ihre persönliche Vergleichsliste von uns berechnen.

Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.


Geschlecht:  
männlich   weiblich
 
Geburtsdatum: (TTMMJJJJ)  
 
Berufsstatus:  
 
Versicherungsbeginn: 
 Tag    Monat    Jahr
 
Ergänzungstarif:  


inkl. Heilpraktikerleistungen
ohne Heilpraktikerleistungen
Sehhilfen mit geringer Erstattung
Sehhilfen mit hoher Erstattung
 
Ambulanter Zusatztarif:  
 
Zahnzusatztarif:  
 
Stationärer Zusatztarif:  
 
Krankentagegeld:
 
Berufsgruppe:  
A   B   C
 
Pro Tag:  ab dem Tag  
 
Pro Tag:  ab dem Tag  
 
Pro Tag:  ab dem Tag  
 
Krankenhaustagegeld: 
Pro Tag