Krankenzusatzversicherung
Krankenzusatzversicherung
Bei welchen Schäden greift die Krankenzusatzversicherung?
Die Gesetzliche Krankenversicherung hat an ihrem Leistungsspektrum erhebliche Abstriche vorgenommen. Für eine notwendige Behandlung werden nicht die vollen Kosten übernommen. Die entstehenden Restkosten übernimmt die Krankenzusatz-Versicherung. Dies gilt z.B. bei einer Zahnarztbehandlung, bei ambulanten Behandlungen (Massagen, Bäder, Kurpackungen, etc.), für Sehhilfen und bei Behandlungen während eines Auslandaufenthaltes.
Diese und verschiedene andere Leistungen können aber auch separat abgeschlossen werden. Dann erhalten Sie als Versicherungsnehmer Leistungen im Umfang einer privaten Absicherung für einzelne Tarife.
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Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.
