Hundehaftpflichtversicherung
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Wann besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, daß der sogenannte Erst-Beitrag nach Aufforderung unverzüglich bezahlt wird und die Folgebeiträge termingerecht entrichtet werden.

Versicherungsschutz besteht für die festgelegte Vertragsdauer. Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.

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Tarifgruppe  
 
Bitte wählen Sie die gewünschte Mindestdeckungssumme:  
Bitte wählen Sie die gewünschte Selbstbehaltsstufe:  
Anzahl der zu versichernden Hunde:  
 
Handelt es sich bei dem/n zu versichernden Tier/en um einen Kampfhund?  
ja   nein
Rasse (bei Mischlingen bitte 2 Rassen angeben):  
 
Zahlweise:  
  

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