Hausratversicherung
Hausratversicherung
Was tun im Schadensfall?
Schriftliche Meldung
Im Schadensfall müssen Sie unverzüglich schriftliche Meldung bei der Versicherung machen.
Werfen Sie nichts weg!
Beschädigte Sachen dürfen keinesfalls vernichtet werden, bevor der Schadensersatz beglichen ist!
Bei Vandalismus und Einbruch: Anzeige bei der Polizei!
Bei Einbruch oder Vandalismus müssen Sie zusätzlich zur Meldung bei der Hausratversicherung eine Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle machen.
Ist etwas gestohlen worden?
Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden sofort sperren lassen! Für gestohlene Wertpapiere müssen Sie bei der Bank ein Aufgebotsverfahren einleiten.
Die Versicherung zahlt nicht oder zu wenig: Was tun?
Wenn es um Ansprüche geht, kann es zum Streit mit dem Versicherer kommen. Wenn Eigenverhandlungen bereits gescheitert sind, können beide Parteien einen Sachverständigen einsetzen. Dieser prüft die Höhe des Schadens. Falls die Gutachten strittig ausfallen, entscheidet ein unabhängiger Obmann.
Hausratversicherung: Sorgfältig auswählen
Der Verlust Ihrer persönlichen Einrichtungsgegenstände ist schlimm genug. Informieren Sie sich daher sorgfältig über eine geeignete Versicherung, um im Schadensfall wenigstens finanziell optimal entschädigt zu werden.
Profitieren auch Sie von unserem besonderen Online-Service und lassen Sie sich online Ihre persönliche Vergleichsliste von uns berechnen.
Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.
