Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ?

Diese Versicherung braucht nur derjenige, der Eigentum vermietet oder ein unbebautes Grundstück besitzt.

Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie voll verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Haus und/ oder Grundstück. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in § 836 BGB festgelegt. Dieser Paragraph besagt sinngemäss:

Kommt es durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen des selbigen zu Personen- oder Sachschäden, so hat hierfür der Hausbesitzer zu haften, es sei denn, dass er die zur Schadensvorbeugung im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.

Als Hausbesitzer unterliegen Sie auch einem nicht zu unterschätzenden Haftpflichtrisiko aufgrund der Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht.

Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück so abzusichern, dass keine Person dort zu Schaden kommen kann.

Dazu gehört insbesondere das Reinigen und Streuen der Gehwege sowie das Schneeräumen. Sollte per Mietvertrag bestimmt sein, daß anstelle des Hauseigentümers der Mieter die Streu- und Reinigungspflchten zu erfüllen hat, so haftet trotzdem der Hauseigentümer.

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...wenn "unbebautes Grundstück" : 
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