Gewässerschadenhaftpflicht
Gewässerschadenhaftpflicht
Wann leistet die Gewässerschadenhaftpflicht nicht ?
Eine Haftpflichtversicherung, die für alle Schadensereignisse aufkommt, gibt es nicht !
In jeder Haftpflichtversicherung gibt es deshalb sogenannte Ausschlüsse.
Nicht versichert sind zum Beispiel:
- Schäden, die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat
- Selbst erlittene Schäden
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
- Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf Kriegsereignissen, Aufruhr, inneren Unruhen etc. beruhen
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