Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
FAQ Wollen Sie Ihre Krankenkasse wechseln? Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Berechtigt ein Arbeitgeberwechsel auch zum Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse?
Nein. Der Wechsel des Arbeitsplatzes berechtigt nicht mehr zum Wechsel der Krankenkasse. Natürlich können Sie trotzdem wechseln; es gelten aber die normalen Kündigungsfristen Ein Arbeitgeber- oder Beschäftigungswechsel berechtigt nicht mehr zum Wechsel der Krankenkasse. Es gelten die normalen Kündigungsfristen.
Können gesetzliche Krankenkassen Risikozuschläge berechnen?
Nein. Risikozuschläge, wie in der privaten Krankenversicherung üblich, gibt es bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht. Es ist dabei egal, ob Sie gesund oder krank sind und welche Leistungen Sie bereits beziehen.
Gibt es Wartezeiten bei der gesetzlichen Krankenkasse?
Nein. Wartezeiten, wie sie in bei privaten Krankenversicherungen üblich sind, gibt es bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht. Dabei ist es egal, ob Sie gesund oder krank Sie sind und welche Leistungen Sie bereits beziehen.
Haben gesetzliche Krankenkassen das Recht, Ihre Mitgliedschaft zu kündigen?
Eine rechtliche Grundlage, Ihre Mitgliedschaft zu kündigen, haben Gesetzliche Krankenkassen nicht. Als freiwillig Versicherter müssen Sie jedoch darauf achten, dass sie pünktlich ihre Beiträge entrichten, da die Mitgliedschaft sonst enden kann. Die Krankenkasse ist allerdings verpflichtet, vorher über die Rechtsfolgen der Nichtzahlung zu informieren.
Profitieren auch Sie von unserem besonderen Online-Service und lassen Sie sich online Ihre persönliche Vergleichsliste von uns berechnen.
Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.
