Gesetzliche Krankenversicherung
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Bindungszeit

Die Entscheidung für eine neue gesetzliche Krankenkasse will sorgfältig getroffen werden. Nach einem Wechsel ist es für Freiwillig- und Pflichtversicherte nämlich Pflicht, 18 Monate (bisher waren es 12 Monate) in der neuen Kasse zu bleiben, bevor erneut ein Wechsel möglich wird.

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Wenn Ihnen eines der Vergleichsangebote zusagt, so haben Sie auch die Möglichkeit dieses bequem und direkt online zu beantragen.

 

Geschlecht:  
männlich   weiblich  
 
Geburtsdatum:  
(TTMMJJJJ)  
 
Derzeitige Krankenversicherung:   
 
 
Bundesland Wohnort:   
 
 
Bundesland Arbeitsplatz:  
 
 
monatl. Einkommen  
EUR  
 
Anzahl Monatsgehälter:  
 
 
Angestellte:  
Krankentagegeld ab dem  
 
Selbständige:  
Krankentagegeld ab dem