Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Bindungszeit
Die Entscheidung für eine neue gesetzliche Krankenkasse will sorgfältig getroffen werden. Nach einem Wechsel ist es für Freiwillig- und Pflichtversicherte nämlich Pflicht, 18 Monate (bisher waren es 12 Monate) in der neuen Kasse zu bleiben, bevor erneut ein Wechsel möglich wird.
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